Impressum
Sandra Preuß – ChillDa Ahrensdorferstraße 29 12279 Berlin Deutschland
E-Mail: info@chillda.de Website: https://chillda.de
Umsatzsteuer-ID: nicht vorhanden – Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG, daher wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://consumer-redress.ec.europa.eu/index\\_de Wir sind nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
AGB's
§ 1 Mietobjekt Mietgegenstand: Maggiolina Air Top Dachzelt folgendes Zubehör wird vermietet: Dachzeltleiter, Lichterkette, Montagezubehör für das Dachzelt § 2 Mietzeit Der Mietzeitraum ist mindestens 30 Tage lang. Nach 30 Tagen kann Tagesweise verlängert werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. § 3 Mietzahlung / Kaution Mit Buchungsabschluss ist der Mietpreis innerhalb von 7 Tagen, in voller Höhe fällig. Bei Nichteinhaltung ist der Vermieter nicht mehr an die etwa zugesagte Reservierung gebunden. Bei Mietantritt wird eine Kaution iHv. 200€ erhoben. Zu Beginn der Mietzeit wird eine Zustandsbeschreibung des Dachzeltes erstellt, in der alle etwa vorhandenen Beschädigungen notiert werden. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe in unbeschädigtem Zustand, erfolgt die vollständige Rückzahlung der Kaution. Die Kaution kann entweder in Bar bei Abholung oder vorab mit dem Mietbetrag gezahlt werden. § 4 Reservierung, Stornierung Reservierungen sind nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Eine Unterschrift ist nur für die Zeltübergabe notwendig. Bei Vertragsrücktritt bis 14 Tage vor Mietbeginn fallen 5% des Mietpreises, bis 7 Tage vor Mietbeginn oder bei Nichtanreise, 50% des Mietpreises als Stornierungskosten an. Sollte dem Vermieter aufgrund verspäteter Rückgabe des Dachzeltes ein Schaden entstehen (z.B. Schadenersatzansprüche des nachfolgenden Mieters etc.), so behält sich der Vermieter vor, diese Schadenersatzansprüche gegen den Mieter geltend zu machen. Unabhängig hiervon wir bei verspäteter Rückgabe eine Nutzungsentschädigung i.H.v. 30€ pro überschrittenen Tag fällig. Es besteht generell kein Einverständnis des Vermieters mit der automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch.
§ 5 Übernahme und Rückgabe Das Dachzelt ist spätestens zum vereinbarten Termin am Abholort im ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Verlorengegangene oder beschädigte Ausrüstungsgegenstände sind bei Rückgabe unaufgefordert zu melden. Sollte das Dachzelt stark verschmutzt sein, wird eine Reinigungsgebühr i.H.v. 20€ erhoben. Der Mietpreis bleibt wie unter §3 Vereinbart, unabhängig einer vorzeitigen Rückgabe des Zeltes.
§ 6 Montage, Dachträger, zulässige Dachlast Der Mieter hat zu gewährleisten, dass der Dachträger für das zu mietende Dachzelt geeignet ist. Sollte es aufgrund eines nicht geeigneten oder eines defekten Dachträgers zu einem Schaden/Unfall kommen, haftet der Mieter vollumfänglich und muss für den entstandenen Schaden an Zelt und Dritten aufkommen. Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges darf nicht überschritten werden. Diese Angaben finden Sie im Bordbuch ihres Fahrzeuges, sie zählen für Aufbauten während der Fahrt – dynamische Dachlast. Der Vermieter haftet nicht für Schäden am Fahrzeug, die durch die Anbringung des Dachzeltes entstehen, da der Vermieter bei der Montage lediglich unterstützend tätig ist.
§ 7 Nutzung der Mietsache Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache sorgfältig zu behandeln und die Betriebsanleitungen zu beachten. Das Rauchen im Dachzelt jeglicher Art ist untersagt. Der Mieter hat das Dachzelt sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Schäden am Dachzelt sind unverzüglich dem Vermieter zu melden, sodass eine ordnungsgemäße Weitervermietung gewährleistet werden kann. Unterlässt der Mieter die unverzügliche Meldung, so haftet er voll für eventuelle Schadensersatzansprüche der Nachmieter.
§ 8 Haftung Mieter Der Mieter haftet für die rechtzeitige Rückgabe des Dachzeltes in vertragsgemäßem Zustand. Bei Unfällen oder Verlust haftet er für den eingetretenen Schaden. Der Mieter haftet im Übrigen voll für alle Schäden, die bei der Benutzung zu verbotenen Zwecken oder durch unsachgemäße Behandlung des Dachzeltes entstanden sind. Im Falle eines Totalschadens bzw. Totalverlusts ist dem Vermieter der Neuwert zum Zeitpunkt des Leihbeginns zu erstatten. § 9 Haftung des Vermieters Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Der Vermieter haftet für eigenes Verschulden (Vorsatz/ grobe Fahrlässigkeit), sowie bei Verletzung wesentlicher bzw. typischer Vertragspflichten. Der Vermieter haftet dem Mieter im Fall des Leistungsverzugs bzw. bei von ihm zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung auf Schadensersatz ganz-oder teilweise, begrenzt auf den unter §3 vereinbarten Gesamtpreis.
§ 10 Verhalten bei Unfällen Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl oder sonstigen Schaden sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Unterlässt der Mieter, den Schaden polizeilich aufnehmen zu lassen, haftet er voll. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat dem Vermieter auch bei geringfügigen Schäden in Kenntnis zu setzen.
§ 11 Personendaten Der Vermieter ist berechtigt, bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit ihr erhaltenen Daten über den Mieter, gleich ob diese von ihm selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.